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   OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15   

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OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,47647)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,47647)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,47647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen der Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB vom 02.12.2004, § 355 Abs 2 S 3 BGB vom 02.12.2004, § 491 BGB vom 23.07.2002, § 495 Abs 1 BGB vom 23.07.2002
    Widerruf von Darlehensverträgen: Kausalität eines Mangels in der Widerrufsbelehrung für die Nichtausübung des Widerrufsrechts; Verwirkung und rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.1.2014 - VII ZR 177/13; Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Unternehmer regelmäßig schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem er eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -, Rn. 30, juris).

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Die gegenteilige Auffassung der Beklagten verkennt, dass es auf die Kausalität eines Belehrungsmangels für die Nichtausübung des Widerrufsrechts generell nicht ankommt, vielmehr unabhängig hiervon nur eine allen Anforderungen des Gesetzes genügende Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzt (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 25, juris; überholt daher OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.6.2009 - 9 U 111/08 -, juris); auch eine in nach den Umständen des Falles nicht erheblich gewordenen Teilen unrichtige Belehrung genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB.

    Entscheidend ist vielmehr, dass die erteilte Belehrung durch ihre nicht gesetzeskonforme Fassung generell geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (BGH v. 23.6.2009 - XI ZR 156/08 Tz.25).

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.1.2014 - VII ZR 177/13; Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Die mit der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile hat grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen (BGH, Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Soweit in der Rechtsprechung eine Verwirkung in Fällen bejaht worden ist, in denen der widerrufene Vertrag beiderseits bereits vollständig erfüllt war und dem Verbraucher eine im Kern zutreffende, gleichwohl in einem Punkt fehlerhafte Belehrung erteilt wurde, deren Mangel aber nicht geeignet war, den Verbraucher von dem Widerruf abzuhalten (OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - 13 U 30/11; KG, Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 101/12), kann offen bleiben, ob dem zu folgen ist.
  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99

    Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Ungeachtet der Klageart erfasst § 9 ZPO allgemein den Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen (BGH v. 17.5.2000 - XII ZR 314/99).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Es soll seinem freien Willen überlassen bleiben, ob er seine Vertragserklärung wirksam werden lassen will oder nicht (BGH v. 19.2.1986 - VIII ZR 113/85).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Der Ablauf der für den Darlehensgeber geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen aus der Geschäftsbeziehung zum Darlehensnehmer ändert an der fehlenden Schutzwürdigkeit des Darlehensgebers nichts (ebenso schon Senat, Urteil vom 21.4.2015 - 6 U 148/12 sowie Urteil vom 29.05.2015, 6 U 110/14).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Widerrufsfrist bei Verwendung der

  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

  • BGH, 01.06.1976 - VI ZR 154/75
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

  • LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 146/17

    Nutzungsersatz, Fernabsatzvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Widerruf

    Dem obigen Auslegungsergebnis der Kammer steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers, (insbesondere Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 bzw. Urteil vom 12.07.2016 - 564/15) entgegen, da den Rechtsstreitigkeiten nicht Fernabsatzverträge zu Grunde lagen, wie sich aus den angefochtenen Urteilen des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 - und des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - sowie dem erstinstanzlichen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 - 10 O 3952/14 -, ergibt (vgl. auch Suchowerskyj, WM 2020, 2360, 2363).
  • LG Hamburg, 11.04.2016 - 318 O 284/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die

    Deshalb stellt die Leistungsklage für die Kläger keine weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeit dar (so auch OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15, Rn. 34, zitiert nach juris unter Hinweis auf KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13, Rn. 23, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015 - 6 U 41/15, Rn. 28, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der

    Die Belehrung ist deshalb inhaltlich unrichtig, weil nach der von der Beklagten gegenüber den Zedenten verwendeten Belehrung die Widerrufsfrist bereits dann zu laufen beginnen könnte, wenn diesen (nicht ihre eigene, sondern) nur "die" schriftliche Vertragserklärung der Beklagten zur Verfügung gestellt ist (Senat, Urteil vom 21. Juli 2015 - 6 U 41/15 Rn. 45 juris).

    Die gegenteilige Auffassung der Beklagten verkennt, dass es auf die Kausalität eines Belehrungsmangels für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht ankommt, vielmehr unabhängig hiervon nur eine allen Anforderungen des Gesetzes genügende Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzt (Senat, Urteil vom 21. Juli 2015 - 6 U 41/15 Rn. 45/47 juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Weder der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2016 noch die Ausgangsentscheidung des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 (6 U 41/15) lassen erkennen, dass die dortigen Darlehensverträge dinglich gesichert waren.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2016 - 6 U 48/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Belehrungsfehler bei Veränderung des

    Auf eine Leistungsklage können die Kläger nicht verwiesen werden, da die Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis (§§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB) keinen Saldo zugunsten der Kläger ergeben wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015 - 6 U 41/15, juris Rn. 27f; Urteil vom 23.02.2016, 6 U 115/15).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2015 - 6 U 171/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren bemisst sich nach dem 3, 5 fachen Jahresbetrag der Zinsen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2015 - 6 U 41/15).
  • OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15

    Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank;

    Gestaltungsrechte werden typischerweise nur dann ausgeübt, wenn sich der Berechtigte davon Vorteile, insbesondere Vermögensvorteile verspricht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.7.2015 - 6 U 41/15, Rn. 64, juris).
  • LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 24/17
    Dem obigen Auslegungsergebnis der Kammer steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers, (insbesondere Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 bzw. Urteil vom 12.07.2016 - 564/15) entgegen, da den Rechtsstreitigkeiten nicht Fernabsatzverträge zu Grunde lagen, wie sich aus den angefochtenen Urteilen des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 - und des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - sowie dem erstinstanzlichen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 - 10 O 3952/14 -, ergibt (vgl. auch Suchowerskyj, WM 2020, 2360, 2363).
  • LG Bonn, 05.11.2020 - 17 O 24/17
    Dem obigen Auslegungsergebnis der Kammer steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers, (insbesondere Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 bzw. Urteil vom 12.07.2016 - 564/15) entgegen, da den Rechtsstreitigkeiten nicht Fernabsatzverträge zu Grunde lagen, wie sich aus den angefochtenen Urteilen des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 - und des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - sowie dem erstinstanzlichen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 - 10 O 3952/14 -, ergibt (vgl. auch Suchowerskyj, WM 2020, 2360, 2363).
  • LG Bonn, 07.08.2017 - 17 O 304/16

    Widerrufsfolgen, Verbraucherdarlehensvertrag, Fernabsatz, Nutzungsersatz

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere per Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 - und per Urteil vom 12.07.2016 - 564/15 - entgegen, da den Rechtsstreitigkeiten nicht Fernabsatzverträge zu Grunde lagen, wie sich aus den angefochtenen Urteilen des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 - und des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - sowie dem erstinstanzlichen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 - 10 O 3952/14 -, ergibt.
  • OLG Köln, 22.01.2019 - 12 W 46/18

    Streitwert bei Geltendmachung des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • LG Ravensburg, 16.02.2017 - 2 O 96/16

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirksamkeit des Widerrufs des

  • OLG Köln, 19.10.2016 - 12 W 9/16
  • OLG Köln, 09.05.2016 - 13 W 53/16
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